Zu Jahresbeginn ist das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung in Kraft getreten. Ziel ist die Gleichbehandlung quellenbesteuerter und ordentlich besteuerter Personen sowie eine Vereinheitlichung der Berechnungsmodelle in den Kantonen. Das Kreisschreiben 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) enthält alle nötigen Details.
Das sind die wichtigsten Änderungen für Kleinunternehmer und Lohnverantwortliche in KMU:
- Ort der Steuerabrechnung: Anspruchsberechtigung ist grundsätzlich die Steuerbehörde des Wohnsitz- oder Aufenthaltskantons des Arbeitgebers. Die Abrechnung am Firmensitz ist nur zulässig, wenn Arbeitnehmer im Ausland ansässig und kein Wochenaufenthalter sind.
- Monats- und Jahresmodell: Um eine einheitliche Beurteilung in allen Kantonen sicherzustellen, erfolgt die Verrechnung nun entweder nach dem Monatsmodell (Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug, Zürich) oder dem Jahresmodell (Fribourg, Genf, Tessin, Waadt, Wallis).
- Wohnsitz- bzw. Aufenthaltswechsel von Arbeitnehmern: Ab dem folgenden Monat wird bei der neuen Steuerverwaltung abgerechnet, zum Tarif des jeweiligen Kantons und unter Umständen mit einem Berechnungsmodell.
- Mitarbeiterinformationen: Arbeitgeber sind zur steten Aktualisierung von Wohnsitz-/Kantonswechsel, Zivilstandsänderungen, Kinderzahl und zusätzlichen Erwerbstätigkeiten verpflichtet, um alle Änderungen der Quellensteuer nachvollziehbar zu machen. Ebenfalls zu dokumentieren ist der Gesamtbeschäftigungsgrad, der vom Arbeitnehmer offenzulegen ist, damit der Arbeitgeber das satzbestimmende Einkommen ermitteln kann.
Die Umsetzung dieser Neuregelungen wird von den Schweizer Lohnsoftware-Anbieter proaktiv unterstützt – allen voran Sage, einer der bekanntesten ERP-Anbieter im KMU-Sektor: Alle HR- und Lohnsoftwarelösungen von Sage sind Swissdec-zertifiziert und wurden mit dem Standard 5.0 aktualisiert. Die Integration des einheitlichen Lohnmeldeverfahrens (ELM) ermöglicht die elektronische Übermittlung der Lohn- und Quellensteuermeldungen (Sage Start, Sage 50 Extra und Sage 200 Extra).